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   LSG Hessen, 13.03.1985 - L 8 KR 795/82   

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https://dejure.org/1985,3334
LSG Hessen, 13.03.1985 - L 8 KR 795/82 (https://dejure.org/1985,3334)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13.03.1985 - L 8 KR 795/82 (https://dejure.org/1985,3334)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13. März 1985 - L 8 KR 795/82 (https://dejure.org/1985,3334)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Krankenversicherung; Arbeitsunfähigkeit; Krankheit; Krankengeld; Blockfrist; Hinterbliebenenrente; Krankenkasse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 28.04.1981 - 3 RK 8/80

    Beginn einer neuen Rahmenfrist - Wiederaufleben des Krankengeldanspruchs -

    Auszug aus LSG Hessen, 13.03.1985 - L 8 KR 795/82
    Für die Fälle einer Umwandlung des Versicherungsverhältnisses hat das Bundessozialgericht (BSG) wiederholt ausgeführt, die Wiedergewährung des Krankengeldes sei allein von einem Fortbestehen der mitgliedschaftlichen Zugehörigkeit des Arbeitsunfähigen zur Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherungen abhängig (vgl. BSGE 52, 261, 264; BSGE 51, 281, 282).

    Bei dem Versicherungsverhältnis, das sich ab Januar 1975 an die Pflichtversicherung nach § 165 Abs. 1 Nr. 1 RVO anschloß, brauchte es sich nicht mehr um eine Mitgliedschaft mit Krankengeldberechtigung zu handeln, denn der Anspruch auf Krankengeld war dem Grunde nach schon durch den während der Mitgliedschaft mit Krankengeldberechtigung (vor dem 25. Juli 1973) eingetretenen Versicherungsfall entstanden (vgl. BSGE 52, 261, 264; 51, 281, 282; 49, 163, 166; ferner BSG, Urteil vom 2. Februar 1983, Az.: 3 RK 45/81, abgedruckt in USK 8311; BSG, Urteil vom 12. Dezember 1979, Az.: 3 RK 36/79, abgedruckt in ErsK 1980, 83 f.).

    Aus den obigen Ausführungen ergibt sich auch, daß der vorliegende Fall gerade nicht - wie von der Vorinstanz angenommen - mit dem Fall verglichen werden kann, daß ein Krankengeldanspruchsberechtigter seine eigene Mitgliedschaft verliert, aber über die Familienversicherung nach § 205 RVO weiterhin Krankenhilfe und andere Leistungen erhält (vgl. BSGE 51, 281, 282 f).

  • BSG, 28.11.1979 - 3 RK 90/78

    Wiederholte Erkrankung - Arbeitsunfähigkeit - Auflebung eines

    Auszug aus LSG Hessen, 13.03.1985 - L 8 KR 795/82
    Auf Grund dieser Erwägungen hat es das BSG für das Wiederaufleben eines Krankengeldanspruchs als ausreichend angesehen, wenn dem Arbeitsunfähigen im Anschluß an den vorausgegangenen Krankengeldbezug nur noch Versicherungsschutz ohne Krankengeldberechtigung zusteht (BSGE 52, 261, 264; BSGE 49, 163 ff. für den Fall eines Rentenantragstellers).

    Bei dem Versicherungsverhältnis, das sich ab Januar 1975 an die Pflichtversicherung nach § 165 Abs. 1 Nr. 1 RVO anschloß, brauchte es sich nicht mehr um eine Mitgliedschaft mit Krankengeldberechtigung zu handeln, denn der Anspruch auf Krankengeld war dem Grunde nach schon durch den während der Mitgliedschaft mit Krankengeldberechtigung (vor dem 25. Juli 1973) eingetretenen Versicherungsfall entstanden (vgl. BSGE 52, 261, 264; 51, 281, 282; 49, 163, 166; ferner BSG, Urteil vom 2. Februar 1983, Az.: 3 RK 45/81, abgedruckt in USK 8311; BSG, Urteil vom 12. Dezember 1979, Az.: 3 RK 36/79, abgedruckt in ErsK 1980, 83 f.).

  • BSG, 05.10.1977 - 3 RK 35/75
    Auszug aus LSG Hessen, 13.03.1985 - L 8 KR 795/82
    Diese Rechtsprechung beruht - nach den eigenen Ausführungen des BSG - zum einen darauf, daß nach § 182 Abs. 1 Nr. 2 RVO Krankengeld nur dem Versicherten zusteht (BSGE 45, 11, 13).

    Unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung ergibt sich für den vorliegenden Fall, daß das Wiederaufleben des Krankengeldanspruchs der R. allein vom Fortbestehen ihrer mitgliedschaftlichen Zugehörigkeit zur Beklagten abhing (BSGE 45, 11, 13 ff.).

  • BSG, 28.04.1981 - 3 RK 12/80

    Krankengeldanspruch - Wiederaufleben eines Anspruchs - Umwandlung des

    Auszug aus LSG Hessen, 13.03.1985 - L 8 KR 795/82
    Andererseits hat das BSG jedoch auch entschieden, daß ein Krankengeldanspruch wegen derselben Krankheit nicht wieder auflebt, wenn der Versicherte nach Umwandlung der Mitgliedschaft mit Krankengeldberechtigung in eine solche ohne Krankengeldberechtigung während einer Zeit von mindestens 26 Wochen nicht mehr arbeitsunfähig gewesen ist (BSGE 51, 287 ff.).
  • BSG, 12.12.1979 - 3 RK 36/79
    Auszug aus LSG Hessen, 13.03.1985 - L 8 KR 795/82
    Bei dem Versicherungsverhältnis, das sich ab Januar 1975 an die Pflichtversicherung nach § 165 Abs. 1 Nr. 1 RVO anschloß, brauchte es sich nicht mehr um eine Mitgliedschaft mit Krankengeldberechtigung zu handeln, denn der Anspruch auf Krankengeld war dem Grunde nach schon durch den während der Mitgliedschaft mit Krankengeldberechtigung (vor dem 25. Juli 1973) eingetretenen Versicherungsfall entstanden (vgl. BSGE 52, 261, 264; 51, 281, 282; 49, 163, 166; ferner BSG, Urteil vom 2. Februar 1983, Az.: 3 RK 45/81, abgedruckt in USK 8311; BSG, Urteil vom 12. Dezember 1979, Az.: 3 RK 36/79, abgedruckt in ErsK 1980, 83 f.).
  • BSG, 02.02.1983 - 3 RK 45/81
    Auszug aus LSG Hessen, 13.03.1985 - L 8 KR 795/82
    Bei dem Versicherungsverhältnis, das sich ab Januar 1975 an die Pflichtversicherung nach § 165 Abs. 1 Nr. 1 RVO anschloß, brauchte es sich nicht mehr um eine Mitgliedschaft mit Krankengeldberechtigung zu handeln, denn der Anspruch auf Krankengeld war dem Grunde nach schon durch den während der Mitgliedschaft mit Krankengeldberechtigung (vor dem 25. Juli 1973) eingetretenen Versicherungsfall entstanden (vgl. BSGE 52, 261, 264; 51, 281, 282; 49, 163, 166; ferner BSG, Urteil vom 2. Februar 1983, Az.: 3 RK 45/81, abgedruckt in USK 8311; BSG, Urteil vom 12. Dezember 1979, Az.: 3 RK 36/79, abgedruckt in ErsK 1980, 83 f.).
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